AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unsere Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferungen für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich.
2. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Abbildungen und Maße stellen nur branchenübliche Annäherungswerte dar, und zweckdienliche Änderungen behalten wir uns vor.
3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer und Verpackung. Der Besteller trägt die Verpackungs- und Versandkosten.
4. Ohne besondere Vorschriften werden Beförderungsweg und –mittel nach bestem Ermessen,aber ohne Verbindlichkeit für günstigste Verfrachtung gewählt. Mit der Auslieferung der Ware an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Unerhebliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu höchstens 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor.
5. Die Lieferung gilt als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Bestellung bzw. dem Abgang unserer Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk verlassen hat oder bei Versandmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen,Leistungsausfall des Vorlieferanten) verlängert sich die Lieferfrist angemessen bzw. werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Der Besteller ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferant nach seiner Wahl unter Ausschluß weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Lieferanten unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht zu erkennenden Mängeln unverzüglich nach Erkennen – schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt höchstens 6 Monate. Weitere Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlosssen.
7. Unsere Rechnungen sind zahlbar: Beträge unter Euro 50,– rein netto, darüber hinausgehende Beträge innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto ohne jeden Abzug. Wir behalten uns jedoch vor, bei Neukunden um Zahlung per Vorkasse zu bitten. Im Falle der Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten oder ganz einzustellen. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, soweit dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns nicht bestritten sind.
8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus derGeschäftsverbindung zwischen uns und dem Abnehmer und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab; Wir nehmen die Abtretung an. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist er über Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
9. Falls für die Sonderanfertigungen besondere Werkzeuge, Vorrichtungen usw. in Rechnung gestellt werden, so erwirbt der Besteller durch die Vergütung von Kostenanteilen keinen Anspruch auf die Werkzeuge. Sie verbleiben vielmehr in unserem Eigentum und Besitz.
10. Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht, nach unserer Wahl auch das Gericht am Firmen- oder Wohnsitz des Abnehmers. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der „Einheitlichen Kaufgesetze“. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.